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   OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08   

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OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,5962)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,5962)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,5962)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch Ausschlagung

  • Judicialis

    FGG §§ 27 ff.; ; FGG § 27 Abs. 1; ; BGB § 2084; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084
    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch Ausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und deshalb vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht (§§ 12 FGG, 2358 Abs. 1 BGB), ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1543; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Auflage 2003, § 27 Rdn. 42 m. w. N.).

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; Münchener Kommentar zum BGB/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).
  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; Münchener Kommentar zum BGB/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; Münchener Kommentar zum BGB/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Als solche kommen vor allem Änderungen im Kreis der bedachten Personen in Frage, die ggf. ein Erblasser oder beide Ehegatten nicht erwogen hatten ( OLG Köln , Beschluss vom 10.11.2008, Az.: 2 Wx 38/08, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 502; BayObLG , DNotZ 1989, Seiten 177 f. ).

    In diesen Fällen ist der hypothetische Wille der beiden Erblasser zu ermitteln, d.h. es ist zu fragen, was nach der Willensrichtung der beiden Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihnen gewollt anzusehen wäre ( OLG Köln , Beschluss vom 10.11.2008, Az.: 2 Wx 38/08, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 502; OLG München , NJW-RR 2006, Seiten 1597 f.; BayObLG , DNotZ 1989, Seiten 177 f. ).

    Würde man einen Anhaltspunkt für das Ergebnis der ergänzenden Auslegung im Testament fordern, wäre dies sinnwidrig: Wenn ein solcher Anhaltspunkt im Testament zu finden wäre, hätten die Erblasser die mögliche Entwicklung bereits berücksichtigt, so dass es sich nicht um eine ergänzende, sondern um eine einfache Auslegung handeln würde ( OLG Köln , Beschluss vom 10.11.2008, Az.: 2 Wx 38/08, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 502; ).

    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung der beiden Erblasser, ihre Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt ( OLG Köln , Beschluss vom 10.11.2008, Az.: 2 Wx 38/08, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 502; BayObLG , …

    Erste Voraussetzung für eine ergänzende Testamentsauslegung ist hiernach das Vorliegen einer ergänzungsfähigen Lücke, also einer planwidrigen, von den beiden Erblassern nicht gewollten und/oder nicht bedachten Unvollständigkeit ( OLG Köln , Beschluss vom 10.11.2008, Az.: 2 Wx 38/08, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 502 ).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    Die Anwendung der Andeutungstheorie muss im Bereich der ergänzenden Testamentsauslegung berücksichtigen, dass weder für das Ergebnis der ergänzenden Auslegung noch für den hypothetischen Willen im Testament eine Andeutung verlangt werden kann, weil die ergänzende Testamentsauslegung voraussetzt, dass der Erblasser die spätere Entwicklung gerade nicht vorhergesehen hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2008 - 2 Wx 38/08, juris Rn. 12; MüchKommBGB/Leipold, 7. Aufl. § 2084 Rn. 94).

    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2008 - 2 Wx 38/08, juris Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 21. April 1988 - BReg …

  • OLG Köln, 14.05.2010 - 2 U 159/09
    Vielmehr dient die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, indes von Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte ergänzende Testamentsauslegung dazu, gemessen an den Vorstellungen des Erblassers Lücken zu schließen (Senat, FamRZ 2010, 502 = ZEV 2009, 241).

    Im Rahmen einer ergänzenden Auslegung ist der hypothetische Wille des Erblassers zur Zeit der Errichtung der Verfügung zu ermitteln, d.h. es ist zu fragen, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die später Entwicklung - hier die lebzeitige Veräußerung der Eigenwohnung nach dem Tod der Schwester - bedacht hätte (vgl. Senat, FamRZ 2010, 502 = ZEV 2009, 241; BayObLG, DNotZ 1989, 177 [178]; MünchKomm/Leipold, BGB, 4. Auflage 2004, § 2084 Rn. 78 m.w.N.).

    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (vgl. Senat, FamRZ 2010, 502 = ZEV 2009, 241; BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, aaO, § 2084 Rn. 81).

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10

    Wirksamkeit eines Vermächtnisses bei Ausschlagung der Erbschaft durch den

    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
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OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,40052)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,40052)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2008 - 2 Wx 38/08 (https://dejure.org/2008,40052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08
    Ein solcher Vermerk, der allgemein als eintragungsfähig angesehen wird (vgl. BGH DNotZ 1999, 1000 nach juris ), ist sowohl bei dem Recht einzutragen, auf dessen Wirksamkeit er sich bezieht, als auch bei der früher eingetragenen Verfügungsbeschränkung.

    Denn dokumentiert werden soll durch die Eintragung des Wirksamkeitsvermerkes bei dem begünstigten Recht in erster Linie die Wirksamkeit des Grundpfandrechts, während ein entsprechender bei der Vormerkung zu buchender Gegenvermerk nach der Rechtsprechung des BGH ( DNotZ 1999, 1000 ) der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen dient, aber weder den Rang der Vormerkung noch deren rechtlichen Bestand verändert.

  • OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08
    Der Senat schließt sich mit dem Landgericht der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung des begünstigten Rechts ist, wenn mit dessen Eintragung zugleich die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks erfolgt ( vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70f; OLG Köln RNotZ 2001; 243f; OLG Schleswig RPfleger 2002, 226f jeweils nach juris ).

    Die anderweitige Ansicht ( vgl. OLG Hamm JurBüro 2002, 260; BayObLG RPfleger 2001, 459 jeweils nach juris ) überzeugt insbesondere deshalb nicht, weil die von ihr vertretene kostenrechtliche Gleichsetzung der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung die zwischen beiden Rechtsinstituten bestehenden grundlegenden Unterschiede unberücksichtigt lässt.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08
    Der Senat schließt sich mit dem Landgericht der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung des begünstigten Rechts ist, wenn mit dessen Eintragung zugleich die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks erfolgt ( vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70f; OLG Köln RNotZ 2001; 243f; OLG Schleswig RPfleger 2002, 226f jeweils nach juris ).
  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08
    Die anderweitige Ansicht ( vgl. OLG Hamm JurBüro 2002, 260; BayObLG RPfleger 2001, 459 jeweils nach juris ) überzeugt insbesondere deshalb nicht, weil die von ihr vertretene kostenrechtliche Gleichsetzung der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung die zwischen beiden Rechtsinstituten bestehenden grundlegenden Unterschiede unberücksichtigt lässt.
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